
Aus dem Gemeinderat
Areal Krone: Projektabschluss, Bauabrechnung
Am 26. November 2020 genehmigten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Altnau den Rahmenkredit Areal Krone mit einer Gesamtsumme von Fr. 6`650`000.- (Kostenindex Stand Oktober 2020) inkl. MWST.
Während der Umsetzung des Bauprojekts Areal Krone stiegen die Baukosten sprunghaft an. Mit gezielten Projektentwicklungen wie die Verlegung der Personalräume vom Gasthaus in den Restaurantneubau, das geringere Gebäudevolumen des Restaurants (Reduktion der Höhe und Länge) sowie die Integration der Gebäudetechnik in das Untergeschoss des Restaurant konnten die Mehraufwände im Bereich der Kernsanierung des Gasthauses, der Gebäudetechnik und dem Innenausbau beim Restaurant im Rahmen der Preisentwicklung gehalten werden. Der in speditiver Bauzeit von 10 Monaten erstellte Restaurantneubau erfüllt die betrieblichen und architektonischen Kriterien bestens. Die Kernsanierung des Gasthaus Krone war herausfordernd und Überraschungen blieben nicht aus. Doch überzeugt die Sanierung des Gasthauses nicht nur aus denkmalpflegerischer Sicht, sondern auch die Mieterinnen und Mieter schätzen das gelungene Haus. Die formulierten Zielsetzungen des Bauprojektes konnten erreicht und der Investitionsrahmen eingehalten werden. Der Rahmenkredit netto neu von rund Fr. 6`972`000.- (inkl. Baukostenindexteuerung) konnte mit Total Baukosten von Fr. 6`945`828.31 eingehalten werden.
Bewilligung für gastgewerbliche Tätigkeit in der Mülibräu
Der Gemeinderat erteilt Herr Manuel Eberle die Bewilligung zur Führung eines Gastronomiebetriebes in den Räumlichkeiten der Mülibräu (Altnauer Bier AG) an der Seezelgstrasse 21.
Fischpacht Gemeinde Altnau 2026 – 2033
Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung die Gemeindefischereirechte für die Pachtperiode 2026 – 2033 an die jetzigen Pächter und einzigen Bewerber, bestehend aus Mitgliedern des ehemaligen Sportfischervereins Ruderbaum, vergeben. Diese hat schon während der vergangenen Pachtperiode die Gewässer bestens betreut, gehegt und gepflegt.
Aus dem Gemeinderat vom 3. Februar 2025
Projektänderung E-Bike-Solarstation am Bahnhof Altnau
Gegen das Bauvorhaben der Gemeinde, die Erstellung einer E-Bike Solarstation auf dem Parkplatz beim Bahnhof sind drei Einsprachen eingegangen. Das Gemeindepräsidium hat vor Übergabe des Geschäftes an das DBU mit den Einsprechenden das Gespräch gesucht und eine für die Parteien annehmbare Lösung gefunden. Dieser Lösung, welche eine Projektänderung und eine Neuauflage des Baugesuchs erfordert, hat der Gemeinderat zugestimmt.
Festlegung Gewässerraum; Freigabe zur Vorprüfung
Mit dem revidierten Gewässerschutzgesetz und der revidierten Gewässerschutzverordnung sind die Kantone aufgefordert, entlang von Seen, Flüssen und Bächen den Gewässerraum festzulegen. Dieser dient zum einen der Entwicklung einer natürlichen Pflanzen- und Tierwelt, zum anderen aber auch der zweckbestimmten Nutzung der Gewässer. Zudem soll innerhalb des Gewässerraums der Hochwasserschutz sichergestellt werden können. Die Festlegungen dienen als Grundlagen für die anschliessende grundeigentümerverbindliche Umsetzung sowie für die Beurteilung von Planungs- und Baugesuchen und die Planung von Wasserbauprojekten.
Betroffen sind in Altnau folgende Fliessgewässer, inkl. Nebengewässer: Bleihofbach, Büüdebächli, Geuse, Moggenbächli, Mülibach, Pflägerbach, Seebach, Wilenbach. Als stehende Gewässer sind in der Gemeinde der Rütiweier, der Moggeweier und ein ca. 1.8 km langer Abschnitt des Bodenseeufers
Bis zur grundeigentümerverbindlichen Festlegung des Gewässerraums in der Gemeinde Altnau sowie bei einem Verzicht auf die Gewässerraumfestlegung bleiben die Abstandsvor-schriften gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG) bestehen. Der Abstand für Bauten und Anlagen gegenüber Seen, Weihern und Flüssen beträgt gemäss § 76 PBG 30 m und gegenüber Bächen und Kanälen 15 m.
Der Gemeinderat gibt den Planungsbericht zum Gewässerraumlinienplan, inklusive der 18 Gewässerraumlinienpläne, zur kantonalen Vorprüfung frei.
Aus dem Gemeinderat vom 18. November 2024
Sondernutzungspläne Längimoos und Büten-Lothalde; Freigabe zur öffentlichen Auflage
Da während des Mitwirkungsverfahrens vom 4. Oktober bis 4. November 2024 keine Anträge, Anregungen oder allgemeine Eingaben bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind, beschliesst der Gemeinderat die öffentliche Auflage zur Aufhebung der Sondernutzungspläne Längimoos sowie Büten-Lothalde vom 22. November bis am 11. Dezember 2024.
Aus dem Gemeinderat vom 21. Oktober 2024
NHG Auszahlung Beiträge: Ass. Nr. 04/0-0105
Das Amt für Denkmalpflege sicherte Herr Engiell Jetishi für die beitragsberechtigten Kosten von Fr. 48`928.45.- einen Anteil von 15% zu.
Der Gemeinderat hat ebenfalls einen Anteil von 15%, analog der Denkmalpflege, für die beitragsberechtigten Kosten zugesichert. Aufgrund der Schlussabrechnung verfügt nun das Amt für Denkmalpflege: «Als beitragsauslösende anrechenbare Kosten der am Objekt ausgeführten Massnahmen, gestützt auf NHG TG/RRV NHG, werden Fr. 33`020.82 als beitragsberechtigt anerkannt. An die anrechenbaren Kosten wird dem Eigentümer, gestützt auf die Bedeutung und das ausgeführte Projekt, ein Beitrag von 15%, insgesamt Fr. 4`954.- ausgerichtet.
Der Gemeinderat genehmigt die Auszahlung des Gemeindebeitrages in der Höhe von Fr. 4`954.- an die gemäss NHG ausgeführten Sanierungsmassnahmen an den Gesuchsteller.
Kollektivmitgliedschaft Hospizdienst Thurgau
Der Hospizdienst Thurgau begleitet und unterstützt Betroffene, Angehörige und Bezugs-personen zu Hause auf ihrem Weg des Abschiednehmens. Für diese Aufgaben stehen rund 70 Freiwillige zur Verfügung. Die Geschäftsstelle mit vier Teilzeitangestellten ist 365 Tage im Jahr telefonisch erreichbar. Der Hospizdienst erbringt damit eine wertvolle Dienstleistung und ist unterstützungswürdig.
Der Gemeinderat beschliesst die Kollektivmitgliedschaft sowie den jährlichen Beitrag von Fr. 300.- für den Hospizdienst Thurgau.
Aus dem Gemeinderat vom 30. September 2024
Budget 2025
Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung das Budget 2025 zuhanden der Gemeinde-versammlung im November verabschiedet. Bei einem gleichbleibenden Steuerfuss von 53% budgetiert der Gemeinderat einen Ertragsüberschuss von rund Fr. 30`760.-. Ebenfalls wird er an der Versammlung drei Verpflichtungskredite im Umfang von rund Fr. 1.16 Mio. beantragen. Einerseits sollen im Zuge der Sanierung der Landstrasse Ost die Werkleitungen saniert werden, andererseits soll das Gebiet des Gestaltungsplans Saalmann erschlossen und das Grundstück des ehemaligen Pistolenschützenstandes bezüglich Altlasten saniert und aufgewertet werden.
Sondernutzungspläne Längimoos und Büten-Lothalde
Im Kanton Thurgau müssen sämtliche Sondernutzungspläne innert 15 Jahren nach Inkrafttreten des neuen Planungs- und Baugesetzes am 01.01.2013 an das neue Recht und die Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) angepasst oder aufgehoben werden. Im Zuge dieser Anpassungsarbeiten wurde festgestellt, dass der Gestaltungsplan Längimoos und der Quartierplans Büten- Lothalde aufgehoben werden können. Daher wurde die Aufhebung des Quartierplans «Büten-Lothalde» und des Gestaltungsplans «Längimoos» dem Amt für Raumentwicklung (ARE) zur Vorprüfung eingereicht. Die Vorbehalte und Hinweise der Vorprüfung des Amtes für Raumentwicklung wurden berücksichtigt. Deshalb kann nun in den kommenden Wochen das öffentliche Mitwirkungsverfahren mittels öffentlicher Bekanntmachung durchgeführt werden.
Aus dem Gemeinderat vom 09. September 2024
Budget- und Verpflichtungskredite für Budget-Gemeindeversammlung
Der Gemeinderat hat anlässlich der Sitzung vom 9. September 2024 beschossen, der Stimmbürgerschaft an der Budget-Gemeindeversammlung vom 21. November 2025 folgende 3 Verpflichtungskredite zur Abstimmung vorzulegen:
Fr. 460`000 für die Sanierung im Wisplätz und die Erschliessung von Parzelle Nummer 179. Die Kosten werden geteilt. Sie betragen Fr. 230`000.- für die Gemeinde und eben so viel für die Grundeigentümer.
Fr. 480`000.- für die Sanierung der Landstrasse Ost (exkl. Fr. 183`000.- gesetzlicher Beitrag)
Fr. 225`000.- für das Sanierungs- und Aufwertungsprojekt Pistolenschützenstand.
Gemeindebeitrag Sanierung und Eingangsportal Landstrasse Ost
Das kantonale Tiefbauamt plant, die Landstrasse Ost vom Kreisel bis zum Ortsausgang Richtung Güttingen zu sanieren und auf Höhe des Camping Panorama, auf Antrag der Gemeinde Altnau, zusätzlich eine Fussgängerquerung zu bauen. Der gesetzlich festgelegte Beitrag der Gemeinde an den Gesamtkosten des Kantons beträgt Fr. 182`360.-. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 01. Juli beschlossen, den Gemeindebeitrag zu genehmigen. Aufgrund des zusätzlichen Ausbaus der Strasse mit einer Fussgängerquerung und der Höhe des Gemeindebeitrags, unterlag dieser Beschluss, gemäss Gemeindeordnung, dem fakultativen Referendum. Das fakultative Referendum wurde nicht ergriffen. Der Gemeinderat bestätigte daher dem Kantonalen Tiefbauamt die Übernahme des Gemeindebeitrages in der Höhe von Fr. 182`360.- an den Gesamtkosten am Sanierungsprojekt Landstrasse Ost in Altnau.
Aus dem Gemeinderat vom 26. August 2024
Tarife Strom 2025
Bei den über drei Jahre strukturierten Strombeschaffungskosten kommt es 2025 zu einem Höhepunkt. Der Stromeinkauf für 2025 fällt daher rund 40% teurer aus als 2024.
Infolge sinkender Abgaben und einer konsequenten Ausgabenpolitik kann der Anstieg des Strompreises, mit einem Plus von ca. 3% gegenüber 2024, für die Kunden im moderaten Rahmen gehalten werden. Unter dem Link strompreis.elcom.admin.ch können die Strompreise schweizweit verglichen werden. Von 5 aufgeführten Kategorien konnte sich Altnau in den letzten Jahren immer unter den besten 2 Kategorien halten.
Tarife Erdgas 2025
Der Tarif für die Lieferung von Erdgas wird tiefer ausfallen als für das Jahr 2024. Die Abgabe für die Netznutzung und die Grundgebühr für die Zähler bleiben gleich.
Tarife Wasserversorgung 2025
Die Mengentarife bei der Wasserversorgung bleiben im Vergleich zu 2024 unverändert.
Die Grundgebühr-Tarife für Wohnungen ab 3 Zimmer (120.- auf 60.-) und Wohnungen unter 3 Zimmer (80.- auf 40.-) werden rückwirkend auf 01.01.2024 halbiert. Eine Auswertung dieser im ersten Halbjahr 2024 erstmals erhoben Grundgebühren hat ein Missverhältnis zwischen Grundgebühr und Mengentarif ergeben, das korrigiert werden muss. Die betroffenen Eigentümer werden darüber in den nächsten Tagen schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Tarife Abwasserbeseitigung 2025
Die Abwassertarife, Grund- und Mengengebühren bleiben im Vergleich zu 2024 unverändert
Erhöhung Gesamtpensum Gemeindeverwaltung ab 1. September 2024
Aufgrund der insbesondere im Bereich technische Werke (Verrechnung, Systemumstellung), Bauverwaltung (Liegenschaftenunterhalt, Rechtsverfahren) und Informatik / Finanzen (Systemumstellung und Entwicklung) anfallende Mehraufwand kann zurzeit nicht mehr durch strukturelle Anpassungen und effizientere Arbeitsprozesse aufgefangen werden. Daher hat der Gemeinderat das Gesamtpensum der Verwaltung um 10% auf rund 970 Stellenprozente angehoben.
Gebühren Flur- und Waldstrasse 2025
Die Grundgebühr und die Flächengebühr für die Flur- und Waldstrassen bleiben im Vergleich zu 2024 unverändert.
Hafen Gebühren und Tarife 2025
Der Personal- und Sachaufwand ist seit dem Bau des neuen Hafens 2009 um ca. 30% gestiegen. Die Gebühren für die Liegeplätze wurden in dieser Zeit (ohne MWST) um ca. 0.6% angehoben.
Die Liegeplatzgebühren müssen voraussichtlich in den kommenden Jahren angehoben werden. Für 2025 sollen die Gebühren im Vergleich zu 2024 jedoch unverändert bleiben.
Aus dem Gemeinderat vom 1. Juli 2024
NHG Auszahlung Beiträge: Ass. Nr. 04/0-0088
Das Amt für Denkmalpflege sicherte Herr Hanspeter Grunder für die beitragsberechtigten Kosten von Fr. 48`875.90.- einen Anteil von 15% zu. Der Gemeinderat sicherte dem Gesuchsteller mit Beschluss Nr. 2023-204 ebenfalls einen Anteil von 15% zu.
Aufgrund der Schlussabrechnung vom 22. April 2024 verfügte das Amt für Denkmalpflege: «Als beitragsauslösende anrechenbare Kosten der am Objekt ausgeführten Massnahmen, gestützt auf NHG TG/RRV NHG, werden Fr. 50`180.80 als beitragsberechtigt anerkannt.
Der Gemeinderat genehmigt die Auszahlung des Gemeindebeitrages in der Höhe von Fr. 7`550.- an die gemäss NHG ausgeführten Sanierungsmassnahmen an den Gesuchsteller.
Landstrasse Ost: Planfreigabe und fakultatives Referendum
Das kantonale Tiefbauamt plant die Landstrasse Ost, vom Kreisel bis zum Ortsausgang Richtung Güttingen zu sanieren und auf Höhe des Camping Panorama eine Fahrbahn-querung für den Langsamverkehr zu bauen. Der gesetzlich festgelegte Beitrag der Gemeinde beträgt Fr. 185`000.-. Das kantonale Tiefbauamt möchte aufgrund von internen Budgetabläufen das Projekt nun auflegen, obwohl die Stimmenden von Altnau den Gemeindebetrag noch nicht an einer Gemeindeversammlung genehmigt haben.
Der Betrag liegt gemäss Gemeindeordnung mit Fr. 185`000.- über der Kompetenz des Gemeinderats. Somit unterliegt der Beschluss des Gemeinderats gemäss Gemeindeordnung Art. 19, 2a, dem fakultativen Referendum.
Der Gemeinderat genehmigt die Übernahme des Gemeindebeitrages in der Höhe von Fr. 185`000.- und unterstellt diesen Beschluss dem fakultativen Referendum. Der vorliegende Plan wird genehmigt und zur Auflage freigegeben.
Überprüfung Legislaturziele und Projektplan
Der Gemeinderat hat, abgeleitet aus dem Leitbild, seine Legislaturziele definiert. Damit eine zielorientierte Planung und Umsetzung gewährleistet ist, müssen einerseits der Stand der laufenden Projekte überprüft und andererseits evtl. neue Projekte und Ziele, welche budgetrelevant sein könnten, in die Planung aufgenommen werden. Ebenfalls müssen die Planungsgrundsätze und die Ziele im Kommunalen Richtplan der Gemeinde Altnau, welche behördenverbindlich sind, berücksichtigt werden.
Der Gemeinderat hat das Dokument «Projekte politische Gemeinde Altnau 2024 bis 2027» genehmigt.
Aus dem Gemeinderat vom 17. Juni 2024
Ressort- und Aufgabenverteilung Gemeinderat
Mit der Wahl von Ronald Isler am 9. Juni 2024 ist der Gemeinderat wieder vollzählig. Gemeinsam wurde die Zuteilung der Ressorts und die damit verbundene Aufgabenverteilung besprochen, sodass nun ein beschlussfähiges Dokument vorliegt.
Der Gemeinderat genehmigt die ab 1. Juli 2024 gültige Ressort- und Aufgabenverteilung im Reglement «Geschäfts- und Kompetenzordnung» einstimmig.
In Rechtskraft erwachsen sind die folgenden, vom Gemeinderat am 16. und 29. April 2024 bewilligten Baugesuche:
Das Bauvorhaben, eine Wärmepumpe aussen, von Karl-Heinz Walter Hecht im Rank 5
Das Bauvorhaben, eine Gartengestaltung mit Pergola, von Natnapa und Rolf Sief an der Schwärzistrasse 8
Das Bauvorhaben, die Platzierung eines Bürocontainers, von der Firma Joga Med AG an der Seezelgstrasse 6
Das Bauvorhaben, die Erstellung eines Autounterstandes, von Kurt Uhler an der Güttingerstrasse 40
Das Bauvorhaben, eine Photovoltaikanlage in der Ortsbildschutzzone, von Franziska Mattes-Laib und Christian Laib an der Kaffeegasse 16
Das Bauvorhaben, eine überdachte Bar mit Paletten Lounge, von Simon Tobler an der Hafenstrasse 10
Das Bauvorhaben, Abbruch Wohnhaus mit Scheune und Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, von Joas Läubli an der Unterdorfstrasse 18
Aus dem Gemeinderat vom 3. Juni 2024
Auszahlung NHG-Beitrag
Das Amt für Denkmalpflege hat die Schlussrechnung für die Arbeiten gemäss NHG TG/RRV NHG für die Evangelische Kirchgemeinde erstellt.
Als beitragsauslösende anrechenbare Kosten der am Objekt ausgeführten Massnahmen, gestützt auf NHG TG/RRV NHG, werden Fr. 9`324.- als beitragsberechtigt anerkannt. An die anrechenbaren Kosten wird dem Eigentümer, gestützt auf die Bedeutung und das ausgeführte Projekt, ein ordentlicher Beitrag von 15% insgesamt Fr. 1`399.- (gerundet) ausgerichtet. Gemäss NHG ist die Gemeinde verpflichtet, denselben Betrag wie das Amt für Denkmalpflege an die Gesuchstellerin auszubezahlen. Der Gemeinderat stimmt der Auszahlung zu.
Zusicherung NHG-Beitrag
Frau Monika Eichenlaub stellt ein Gesuch für Beiträge an die denkmal-pflegerischen Massnahmen für die Liegenschaft Ass. Nr. 04/0-0244. Die Verfügung der Denkmalpflege sieht eine Vergütung von 10% der beitragsberech-tigten Massnahmen von Fr. 20'600.- vor. Gemäss Beitragsreglement Natur- und Kulturobjekte Art. 12 bis 14 sind alle Voraussetzungen für eine Vergütung von mind. 10% der anrechenbaren Kosten erfüllt. Die Gemeinde Altnau hat sich gemäss NHG ebenfalls mit mind. 10% an den voraussichtlichen, anrechenbaren Kosten in der Höhe von Fr. 20`600.- zu beteiligen. Eine Auszahlung der beitragsberechtigten Kosten erfolgt erst nach der Schlussabrechnung durch das Amt für Denkmalpflege.
Der Gemeinderat sichert Frau Monika Eichenlaub den voraussichtlichen Beitrag von Fr. 2`060.- an die denkmalpflegerischen Kosten für Renovierungsarbeiten an Ihrer Liegenschaft zu.
Inkraftsetzung Landkreditkonto
An der Gemeindeversammlung vom 29. Mai 2024 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das revidierte Reglement über das Landkreditkonto einstimmig genehmigt.
Der Gemeinderat setzt das anlässlich der Gemeindeversammlung vom 29. Mai 2024 genehmigte Reglement über das Landkreditkonto per 1. Juli 2024 in Kraft.
Aus dem Gemeinderat vom 23. Mai 2024
Vorprüfung Aufhebung Sondernutzungspläne Längimoos und Büten/Lothalde
Bereits 2017 wurden die bestehenden Sondernutzungspläne der Gemeinde Altnau auf ihre Zweckmässigkeit und Aktualität hin überprüft. Sondernutzungspläne, welche aufgrund der veränderten Verhältnisse überholt waren, wurden aufgehoben oder sollen nun, nach der Revision von Zonenplan und Baureglement, überarbeitet werden
Die Anpassung an das übergeordnete Recht ist Bestandteil der laufenden Überprüfung. Nun wurde festgestellt, dass auch der GP Längimoos und der Quartierplan Büten- Lothalde aufgehoben werden könnten. Der Gemeinderat beschloss, die Aufhebung des GP Längimoos sowie des Quartierplans Büten/Lothalde einer Vorprüfung unterziehen zu lassen.
Freigabe zur Mitwirkung Gestaltungsplan Lothalde
Der Gemeinderat Altnau hat den Gestaltungsplan Lothalde am 3. Juli 2023 zur kantonalen Vorprüfung freigegeben. Die Vorbehalte und Hinweise der ordentlichen Vorprüfung des Amtes für Raumentwicklung, des Vorprüfungsberichtes vom 16. Oktober 2023, wurden in der Bereinigung berücksichtigt.
Somit kann nun das Mitwirkungsverfahren durchgeführt werden. Dazu soll eine öffentliche Veranstaltung am 10. Juni 2024 durchgeführt werden. Der Gemeinderat beschliesst die Freigabe zum Mitwirkungsverfahren für den Gestaltungsplan Lothalde.
Amtsantritt neues Gemeinderatsmitglied
Im ersten Wahlgang am 07. April 2024 wurde keine Person gewählt. Der 2. Wahlgang findet am 9. Juni 2024, also nach dem offiziellen Amtsantrittsdatum statt. Daher müssen die Aufgaben von Gemeinderätin Monika Brauchli ab 1. Juni 2024 auf die vier gewählten Gemeinderatsmitglieder aufgeteilt werden. Aufgrund der administrativen Vorbereitungen (Zugänge, Berechtigungen, usw.) wird der Amtsantritt, bei einer am 09. Juni 2024 erfolgten Wahl, auf den 1. August 2024 festgelegt. Der Gemeinderat legt den Amtsantritt der neuen Gemeinderätin oder des neuen Gemeinderates auf den 1. August 2024 fest.
PWI: Genehmigung Auftragsvergabe
Das PWI Projekt wird vom Kanton durchgeführt. Trotzdem muss der Gemeinderat die Auftragsvergabe auf Antrag des Landwirtschaftsamtes genehmigen. Die Unternehmungen wurden zur Offertstellung eingeladen und das wirtschaftlich günstigste Angebot erhielt den Zuschlag. Der für das Projekt genehmigte Kredit der Gemeindeversammlung beträgt inkl. MWST Fr. 820`000.-. Der Gemeinderat genehmigt die Vergabe des PWI-Projekts zum Preis von Fr. Fr. 770`322.75, inkl. MWST, an die Firma Vetter AG aus Lommis.
Aus dem Gemeinderat vom 29. April 2024
Strassensanierung Längi
Im Zuge der abwassertechnischen Sanierung der Aussenhöfe Widmer, Bögli und Berger sollen in der Längi eine neue Wasser- und EW-Leitung verlegt werden. Um entsprechende Synergien nutzen zu können, ist die Strassensanierung der Längi im gleichen Zug sinnvoll.
Der Gemeinderat genehmigt die nicht budgetierten, jedoch in der Finanzkompetenz des Gemeinderats liegenden Kosten zur Sanierung der Längi in der Höhe von Fr. 65`000.-.
Reparatur Zeigergraben Schiessanlage Wolfig
Bei der jährlichen Begehung der Schiessanlage Wolfig wurden Schäden an den Betonauf-lagern des Zeigerstand-Blechdaches festgestellt. Ebenso ist die Betondecke des Grabens teilweise eingebrochen. Um weitere Schäden durch eindringendes Wasser zu vermeiden, müssen die Reparaturen zeitnah erfolgen. Die Reparaturkosten werden, gemäß Verein-barung für Betrieb und Unterhalt, mit der Gemeinde Langrickenbach zu je 50% geteilt.
Der Gemeinderat beschliesst nicht budgetierte Ausgaben für die Reparatur des Zeiger-grabens der Schiessanlage Wolfig in der Höhe von Fr. 5`513.10.
Sanierung Bushaltestelle Längiacker
Die Bushaltestellen Längiacker werden vom Tiefbauamt Thurgau behindertengerecht saniert. Das Projekt wurde vom Tiefbauamt ausgearbeitet und mit der Bauverwaltung besprochen. Die neuen Haltekanten werden im Bereich der bestehenden Halteorte eingebaut. Das Wartehäuschen bleibt am heutigen Standort bestehen. Aufgrund des Kostenvoranschlags ist mit einem Gemeindebeitrag von Fr. 62'500 zu rechnen. Das Tiefbauamt möchte dieses Projekt noch in diesem Jahr realisieren.
Der Gemeinderat genehmigt die Übernahme des Gemeindebeitrages, der nicht budgetiert ist aber mit Fr. 62`500.- in der Finanzkompetenz des Gemeinderates liegt, einstimmig.
Budgetrichtlinien 2025
Der Gemeinderat setzt sich für den beginnenden Budgetprozess folgende Ziele; einen gleichbleibenden Steuerfuss von 53%, ein Budget mit Vorschlag, die Erhöhung der Lohnsumme um 1.5%, sowie Investitionen von maximal Fr. 1`160`000.-. Wie immer werden alle Ausgaben überprüft. Dabei werden unwirksame oder teilwirksame Ausgaben gekürzt oder gestrichen.
Wahlgenehmigung Altnau Tourismus
Aus dem Vorstand von Altnau Tourismus treten die langjährigen Mitglieder Manuela Iten und Reto Eigenmann zurück. Auf Vorschlag des Vorstandes wählt der Gemeinderat per sofort Domenic Hermann als Vertreter der Vereine in die Kommission.
Wahl Revisionsstelle
Die Rechnungsprüfungskommission wird jeweils von einem externen Treuhandbüro unterstützt. Für die Rechnungsabschlüsse 2024-2027 wählt der Gemeinderat das Treuhandbüro Thalmann aus Weinfelden als Revisionsstelle.
Überprüfung der Kommissionsreglemente
Der Gemeinderat überprüft in regelmässigen Abständen alle Kommissionsreglemente, diskutiert und nimmt bei Bedarf Anpassungen vor.
Die besprochenen Anpassungen werden vom Gemeinderat genehmigt.
Aus dem Gemeinderat vom 16. April 2024
Seezelgstrasse, Verlängerung Drainageleitung
Im Jahr 2021 wurden im Zuge einer Überbauung an der Seezelgstrasse, der Mischabwasserkanal und eine Drainageentwässerung umgelegt. Für die Drainageentwässerung wurde ein provisorischer Zusammenschluss auf ein privates Drainagesystem gewählt. Mittelfristig sollte jedoch, im Zuge der Strassensanierung, die komplette Verlegung in die Seezelgstrasse erfolgen. Diese Verlegung muss nun aufgrund ungenügender Funktionsfähigkeit des privaten Drainagesystems zeitnah vorgezogen werden. Der Gemeinderat hat den Auftrag dazu an seiner letzten Sitzung genehmigt.
Zivilschutzanlage Schwärzi: Übernachtungen
Bis anhin wurde die Zivilschutzanlage Schwärzi für private Vereine bei beson-deren Anlässen zur Übernachtung geöffnet. Die anschliessenden, umfangreichen Reinigungsarbeiten wurden vom Hauswart ausgeführt. Die Reinigung der Anlage wird, unabhängig von Übernachtungen, 4-mal pro Jahr durch die Zivilschutz-stelle Kreuzlingen gereinigt. Da das Angebot für Übernachtungen in der Zivil-schutzanlage Schwärzi für die Gemeinde Altnau äusserst aufwändig und nicht kostendeckend ist, sollen in Zukunft keine Übernachtungen, welche nicht zivilschutzrelevant sind, in der Anlage angeboten werden. Die Zivilschutz-anlage Schwärzi wird ab Mai 2024 nur noch für zivilschutzrelevante Nutzungen zur Verfügung stehen.
In Rechtskraft erwachsen sind die folgenden, vom Gemeinderat am 11. März 2024 bewilligten Baugesuche:
Das Bauvorhaben, Neubau Einfamilienhaus mit Swimmingpool, von Juliane und Jens Hutmacher an der Seeblickstrasse 17
Das Bauvorhaben, eine Wärmepumpenanlage aussen, von Manuela und Patrick Iten an der Hermannshofstrasse 13
Das Bauvorhaben, eine Sitzplatzüberdachung, von Regula und Thomas Zingg an der Moosstrasse 4
Aus dem Gemeinderat vom 25. März 2024
Kreditbegehren Hochwasserschutz Mülibach
Im Rahmen der vorliegenden integralen Planung der Hochwasserschutzmassnahmen wurden 2017 drei Hauptprojekte definiert, die von 2019 bis 2028 ausgeführt werden sollen. Die Bachkorrektion Mülibach im Bereich der Gerbestrasse 2019 und die Bachöffnung Laubacker 2020 konnten bereits realisiert werden. Das dritte Hauptprojekt im Umfang von Fr. 340`000.- betrifft den Abschnitt ab dem Durchlass Bahnhofstrasse bis zur Brauerei. Bei der Brauerei kann der Hochwasserschutz nur über eine Vergrösserung des Durchlasses gewährleistet werden, was jedoch unverhältnismässig wäre. Daher werden vor dem Durchlass ein Grobholzfang und eine Brüstung erstellt, welche an das bestehende Wohngebäude anschliessen. Dadurch wird die Stauhöhe erhöht und der Hochwasserschutz zumindest verbessert. Im Bereich der Apfelwiese werden das marode Betonbauwerk sowie die Betonsole zurückgebaut und naturnah gestaltet. Generell werden dem Bach mehr Möglichkeiten für die ökologische Variabilität geboten.
Der Gemeinderat verabschiedet das Kreditbegehren «Bachkorrektion Mülibach» im Umfang von Fr. 340`000.- zur Beschlussfassung anlässlich der Gemeindeversammlung vom 29. Mai 2024.
Revision Landkreditkonto: Genehmigung für Gemeindeversammlung
Das aktuell gültige Reglement über das Landkreditkonto stammt aus dem Jahre 2000. Es ist nicht mehr zeitgemäss und wird den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Der Gemeinderat hat das Reglement den heutigen Gegebenheiten angepasst und vom 23. Februar bis am 15. März 2024 zur Vernehmlassung aufgelegt Es gingen während der Vernehmlassungsfrist keine Eingaben ein.
Der Gemeinderat genehmigt das Reglement über das Landkreditkonto und verabschiedet es zur Beschlussfassung anlässlich der Gemeindeversammlung vom 29. Mai 2024.
Aus dem Gemeinderat vom 11. März 2024
Heizungsersatz Gemeindeliegenschaften: Sanierungsbericht
Die Gemeindeliegenschaften sollen bis ca. 2030 mit erneuerbarer Energie beheizt werden. Das Hafengebäude, der Werkhof und das Gemeindehaus werden zurzeit mit Gas beheizt. Damit ein Sanierungsplan unter Berücksichtigung aller Objekte gewährleistet ist, soll zuerst pro Objekt ein Sanierungsbericht mit Variantenvergleich des Wärmeerzeugungsersatzes erstellt werden. Dieser Bericht dient anschliessend der Budgetierung der jeweiligen Planungs- und Umsetzungs-kosten. Der Gemeinderat genehmigt für die 3 Sanierungsberichte total
Fr. 7`500.-.
Antrag Werkflugbewilligung Ehroflug GmbH 2024/2025
Die Firma EHROFLUG GmbH betreibt seit 1995 auf einer Wiese im Gebiet «Wolfig» eine Start- und Landebahn, die sie für Werkflüge benötigt. Um die Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt zu erhalten, muss die EHROGLUG jährlich eine Werkflugbewilligung der Gemeinde Altnau einreichen.
Der Gemeinderat genehmigt die Verlängerung der bestehenden Werkflugbewilligung bis am 30.06.2025.
Anpassung Gesamtabflussbeiwert ausserhalb der Bauzone
Per 01.01.2024 wurde das neue Abwasserreglement in Kraft gesetzt. Bei der Erstberechnung der Flächen-gebühr gemäss Beitrags- und Gebührenordnung für Erschliessungsanlagen wurde ein unverhältnismässig hoher Gebührenanstieg für Bauten ausserhalb der Bauzone festgestellt. Daher senkt der Gemeinderat den Gesamtabflussbeiwert von 0.50 auf 0.25. Die entsprechende Position im Tarif wird angepasst.