Identitätskarte

Allgemeines

Identitätskarten müssen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste bestellt werden. Bei Minderjährigen ist das Einverständnis beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich.

Minderjährige müssen von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet werden. Ist es nicht beiden Elternteilen möglich persönlich zu erscheinen, wird die ausgefüllte Einwilligungserklärung mit den Unterschriften von beiden sorgeberechtigten Elternteilen benötigt. Zusätzlich zur unterschriebenen Einwilligungserklärung ist eine Kopie eines gültigen Ausweises einzureichen.

Auch bei umfassender Beistandschaft (ehemals Vormundschaft) ist die Einwilligungserklärung mit einer Ausweiskopie einzureichen.

Bei unverheirateten/getrenntlebenden/geschiedenen Eltern ist ebenfalls die Einwilligungserklärung mit einer Ausweiskopie sowie zusätzlich der Nachweis der elterlichen Sorge einzureichen.

 

Unterlagen

  • Alte Identitätskarte
  • Passfoto (Frontansicht, schwarzweiss oder farbig mit neutralem Hintergrund, nicht älter als ein Jahr, geschlossener Mund)
  • Bei Verlust des Ausweises muss eine Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle mitgebracht werden.

Dauer des Antragsverfahrens

In der Regel dauert das gesamte Verfahren ca. 15 Arbeitstage ab der Antragsstellung.

Gültigkeit / Preis

Kinder bis 18 Jahre:    5 Jahre / Fr. 35.00
Erwachsene:               10 Jahre / Fr. 70.00

Einreisebestimmungen

Für Informationen über Einreisebestimmungen wenden Sie sich bitte an die Vertretung (Botschaft oder Konsulat) des entsprechenden Landes oder an Ihren Reiseveranstalter.

 

Pass oder Kombiangebot (Pass & IDK)

Das Antragsverfahren für einen Pass oder für das Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) läuft direkt über die kantonale Ausweisstelle.

Name
Einwilligungserklärung ID Kind (PDF, 108.23 kB) Download 0 Einwilligungserklärung ID Kind